erfahrungen mit internationalem güterverkehr
Verfasst: 21. Juli 2018, 14:05
hallo,
welche erfahrungen habt ihr mit dem zoll / der post gemacht? drüber reden muss ja noch erlaubt sein ich will keine schmuggeltips sammeln sondern halt nur so "unter uns"-mäßig drüber reden :> .. hervorzuheben wäre in diesem zusammenhang die so genannte "operation pangea" von interpol die jedes jahr stattfindet - das ist so eine sonderaktion gegen den internationalen drogenhandel. die diesbezüglichen info's habe ich zu so ner art "taschenfibel" zusammengestellt.. könnte ja sein dass die seiten bald mal nicht mehr da sind / man einfach keine lust zum googlen hat
>> http://docdro.id/fqSDr0L <<
wird der thread jetzt geschlossen weil ich ein tabu-thema adressiert hab.. eine rolle in diesem zusammenhang spielt oft der §73 des arzneimittelgesetzes der ein "verbringungsverbot" vorsieht für alle stoffe die arzneimittel sind - diese widerum werden definiert im §2 vom AMG als
"Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind" :> ( https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__73.html )
diese ist eine breite definition, die auch auf brot zb zuträfe. afaik hat der EU-gerichtshof jetzt im fall von kratom entschieden dass das nicht unter das AMG fällt.. was ist also mit den anderen RCs? beispielsweise sind die neuen lsd-derivate auch nicht vom "neue-psychoaktive-substanzen-gesetz" erfasst - kann man sie jetzt einfach bestellen? nach ansicht der exekutive wahrscheinlich nicht, aber, auf welcher grundlage...?
welche erfahrungen habt ihr mit dem zoll / der post gemacht? drüber reden muss ja noch erlaubt sein ich will keine schmuggeltips sammeln sondern halt nur so "unter uns"-mäßig drüber reden :> .. hervorzuheben wäre in diesem zusammenhang die so genannte "operation pangea" von interpol die jedes jahr stattfindet - das ist so eine sonderaktion gegen den internationalen drogenhandel. die diesbezüglichen info's habe ich zu so ner art "taschenfibel" zusammengestellt.. könnte ja sein dass die seiten bald mal nicht mehr da sind / man einfach keine lust zum googlen hat
>> http://docdro.id/fqSDr0L <<
wird der thread jetzt geschlossen weil ich ein tabu-thema adressiert hab.. eine rolle in diesem zusammenhang spielt oft der §73 des arzneimittelgesetzes der ein "verbringungsverbot" vorsieht für alle stoffe die arzneimittel sind - diese widerum werden definiert im §2 vom AMG als
"Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind" :> ( https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__73.html )
diese ist eine breite definition, die auch auf brot zb zuträfe. afaik hat der EU-gerichtshof jetzt im fall von kratom entschieden dass das nicht unter das AMG fällt.. was ist also mit den anderen RCs? beispielsweise sind die neuen lsd-derivate auch nicht vom "neue-psychoaktive-substanzen-gesetz" erfasst - kann man sie jetzt einfach bestellen? nach ansicht der exekutive wahrscheinlich nicht, aber, auf welcher grundlage...?