LSD-"Therapie" in CH

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Hi, neulich in Zürich in so einem Gratisblättchen gelesen:
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/29013230 und aus dem Staunen nicht mehr rausgekommen :rofl:
Statt Psychoanalyse gabs Drogenvon Attila Szenogrady - Eine Zürcher Psychotherapeutin hat in gehobenen Zürcher Kreisen ihre noble Kundschaft mit LSD, Ecstasy oder Mescalin eingenebelt. Laut Gericht klare Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Vorwürfe der der Anklageschrift waren grundsätzlich nicht mehr bestritten: Demnach hatte die heute 62-jährige Psychotherapeutin in einer Liegenschaft im Zürcher Seefeld über mehrere Jahre hinweg zahlreiche nicht alltägliche Sitzungen organisiert. Laut Anklage führte sie zwischen Mitte 2004 und August 2008 rund 45 Gruppensitzungen für rund 60 Personen aus gesellschaftlich gehobenen Kreisen durch. Dazu zählten Anwälte, Ärzte und Millionärsfrauen.

LSD und Ecstasy abgegeben

Unbestritten ist, dass die deutsche Ehefrau eines erfolgreichen Zürcher Wirtschaftsanwaltes ihren Patientenkreis regelmässig mit LSD, Ecstasy oder Mescalin versorgte. Die Kundschaft musste jeweils 300 Franken für ein Wochenende hinblättern. Darin waren allerdings nicht nur die Betäubungsmittel, sondern auch Übernachtung und Essen inbegriffen.
Die Staatsanwaltschaft berichtete, wie die Ärztin insgesamt 700 Portionen LSD, 700 Portionen Ecstasy, 50 Portionen Mescalin und Psyloscibin sowie 150 Portionen 2-CB abgab. Ziel der Übung: Das Bewusstsein der Kundschaft sollte entscheidend erweitert werden und zu neuen Erkenntnissen führen.

«In guter Absicht gehandelt»

Es war schliesslich eine Kundin, welche vor zwei Jahren die Medien über die eigenartigen Praktiken informierte und die Staatsanwaltschaft ins Spiel brachte.
Am Montag stand die Angeschuldigte wegen schweren Drogenhandels vor dem Bezirksgericht Zürich. Der Strafantrag lautete auf eine gerade noch bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie 10 000 Franken Busse. Zudem sollte sie für einen unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil eine Ersatzforderung von 162 000 Franken dem Kanton Zürich abliefern.
«Ich habe in guter Absicht gehandelt», rechtfertigte die Angeklagte ihr Handeln. Sie sprach nicht von Drogen, sondern von psychointegrativen Substanzen zur Erweiterung des Bewusstseins. Zudem von wirksamen Werkzeugen an einer ganzheitlichen Psychotherapie.

Verteidiger für vollen Freispruch

Der Verteidiger plädierte auf einen vollen Freispruch und verneinte einen Drogenhandel. Es habe sich vielmehr um eine massvolle Abgabe in einem kontrollierten therapeutischen Rahmen gehandelt, erklärte er und wies drauf hin, dass niemand zu einem Schaden gekommen sei. Auch die Angeschuldigte hatte wiederholt ausgeführt, dass sie und ihr Ehemann an ihre Kundschaft an den Sitzungen lediglich kleine Dosen verabreicht hätten.

Kein schwerer Drogenhandel, aber…

Das Gericht lehnte den Vorwurf eines schweren Drogenhandels ebenfalls ab. So sei es auch beim LSD nur zu kontrollierten Einnahmen seitens der Patienten gekommen, führte der Vorsitzende Philippe Ernst aus. Andererseits lagen laut Gericht klare Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. So habe die Angeschuldigte über mehrere Jahre hinweg ohne Bewilligung regelmässig und illegal Drogen abgegeben, sagte Ernst und sprach von einem erheblichen Verschulden. Er sprach «von einer Art Ueberzeugungstäterin».

Das Gericht setzte eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie 2000 Franken Busse fest. Von einer Ersatzforderung sah es mangels Nachweis jedoch ab. Die Zürcher Justiz hat den mitbeschuldigten Ehemann der Angeklagten bereits vor wenigen Monaten wegen Mittäterschaft per Strafbefehl zu einer hohen, bedingten Geldstrafe sowie zu einer happigen Geldbusse im Bereich von 10 000 Franken verurteilt. Das Ehepaar besitzt ein Vermögen von rund 100 Millionen Franken. Ein Achtel davon soll der Angeklagten gehören.
ich finde diese Rechtssprechung ja sehr relaxed :2daumen:
„Hupen Sie, wenn Sie bewaffnet sind!“ (R.A.W)

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