Re: Pinboard

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Gender Gap - Frauen sind die besseren Wähler

Diesen Gender Gap gibt es tatsächlich, in den USA etwa seit den Fünfzigern. Er ist aber, anders als der weiße, männliche Milliardär Thiel das sieht, ein Grund zum Optimismus. Man könnte diesen statistischen Unterschied zwischen dem Wahlverhalten von Männern und Frauen kurz so zusammenfassen: Frauen sind weniger herz- und rücksichtslos. Sie stimmen weniger oft für Kandidaten mit offenkundig aggressiven, militaristischen und feindseligen Positionen. Es hat schon seinen Grund, dass es "Dreckskerl" heißt.

Für die USA fand die an der University of Stanford arbeitende Psychologin Felicia Pratto schon Mitte der Neunziger heraus, dass "Frauen eine andere Haltung zu einem der Grundwerte haben, die Amerikaner im Schnitt wichtig finden, und zwar sozialer Ausgleich".

Natürlich, betonte Pratto damals, gebe es Frauen, die eher mehr Wert auf soziale Hierarchien legten und auch Männer, die stärker um soziale Gerechtigkeit bemüht seien. Aber im Durchschnitt existiere eben ein Geschlechterunterschied.

Frauen in den USA haben demzufolge öfter etwas gegen die Diskriminierung von Schwarzen, Schwulen oder lesbischen Frauen, sie haben weniger Vorurteile gegenüber Einwanderern und interessieren sich mehr für das Wohlbefinden benachteiligter Kinder. 2009 ergab eine Umfrage unter fast 150.000 US-Wählern wieder, dass Frauen im Schnitt häufiger den Demokraten als den Republikanern zuneigten.

Felicia Pratto hatte schon in den Neunzigern einen wertvollen Ratschlag für US-Parteiführer: Sie sollten mehr Frauen in aktive, gestaltende Rollen holen, so die Psychologin, "vor allem mehr Frauen, die besser verstehen, was die meisten Frauen in den USA politisch interessiert". Es hat ein bisschen gedauert.

Beherzigt haben den Ratschlag mittlerweile vor allem die Demokraten, motiviert vermutlich nicht zuletzt durch Donald Trump, der für fast alles steht, was an Männern hässlich ist. Im neu zusammengesetzten Repräsentantenhaus werden zum ersten Mal in der Geschichte 100 oder noch mehr Frauen sitzen. 87 davon sind Demokratinnen. Vielleicht gab es bei den Midterms nicht ganz die "blue wave", von der die Demokraten geträumt hatten - eine "female wave" gab es in jedem Fall. Oder, um es noch klarer zu sagen: Ohne Kandidatinnen und Wählerinnen hätten Trumps Republikaner wohl gewonnen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mens ... 37541.html


*edit*

Das passt dem Grunde nach ja auch sehr gut zu dem Frauenanteil im Deutschen Bundestag:
Frauenanteil Bundestag.jpg Frauenanteil Bundestag.jpg 17348 mal betrachtet 51.96 KiB
Quelle: https://www.bundestag.de/abgeordnete/bi ... ner/529508
Zuletzt geändert von Sonntagskind am 12. November 2018, 19:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pinboard

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Re: Pinboard

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Ich glaube zwar, dass die (Teil-)Legalisierung noch kommt, aber es wird sich sicher noch hinziehen. Gerade im Zusammenspiel mit den ewig gestrigen Parteien.

edit: und ganz so easy wird es IMO nicht sein wie du meinst. Stichwort medizinischer Bereich. Da hätte eine Legalisierung vor allem für die Patienten die es wirklich brauchen enorme Vorteile.
“You have to die a few times before you can really live.”
― Charles Bukowski

Re: Pinboard

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nursultan tuyakbay hat geschrieben:
strobo hat geschrieben: 19. November 2018, 23:08medizinischer Bereich. Da hätte eine Legalisierung vor allem für die Patienten die es wirklich brauchen enorme Vorteile.
afaik ist das medizinische gras nicht für rauschzwecke geeignet..? Oo
So meinte ich es nicht. Medizinisch ist es ja bereits legal und wird nun schon teils verhalten verschrieben.
Insofern habe ich bisschen Käse geschrieben, sorry.

Medizinisches hat ein Spektrum. Kommt auf die Cannabinoidzusammensetzung an. Gibt Sorten mit mal mehr, mal weniger THC oder CBD Anteil. Die Kombination aus beidem macht dann ja oft die erwünschte Wirkungen aus (+ noch weitere Terpene etc.)
Klar ist das dann auch zu Rauschzwecken nutzbar teilweise. Ich hatte noch kein medizinisches, aber so vom Profil der Sorten müsste das teils recht wirksam sein, mal vorsichtig gesagt. Dann gibt es sicher Sorten, die mal mehr und mal weniger eine mehr körperliche oder mehr psychische Komponente haben in der Wirkung.

Bei den Apothekern herrscht wohl zum Großteil noch viel Unwissen und Unsicherheit, welche Sorte für welchen Patienten, welches Krankheitsbild. Gibt wohl erst wenige, die sich da Auskennen.

Wenn ich mal wieder über noch mehr Quellen stolpere, pack ich die mit hier rein.

A la:
Ärzteblatt: Das therapeutische Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden

Wikipedia: Cannabis und Cannabinoide als Arzneimittel

Das optimale therapeutische Verhältnis von CBD und THC finden

edit: und noch was am Rande:
IRW-News: ICC International Cannabis Corp: International Cannabis erhält CBD-Lizenz in Portugal und setzt seinen Expansionskurs in der Europäischen Union fort
Hier geht es schon wieder um $$$ ...
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― Charles Bukowski

Re: Pinboard

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Gesundheitsminister Jens Spahn hatte in einem Kabinettsentwurf des TSVG in letzter Minute und ohne Einbeziehung von Fachverbänden einen Zusatz zum Absatz 6a des Paragraphen 92 Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt. Dieser sieht vor, dass der freie Zugang zu Psychotherapie für Menschen mit psychischem Leid beschnitten wird.

Seitens des Berufsstands der Psychotherapeuten wurde eine Petition beim Bundestag eingereicht, in der gefordert wird, den besagten Gesetzesentwurf abzulehnen.

Die Petition 85363 kann von jedem/jeder mitgezeichnet werden und ist zu finden unter: https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 85363.html Die Mitzeichnungsfrist endet am 13.12.2018.

Eine derartige Selektion, wie Spahn sie plant, hebelt u.a. den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus.


Hier der Text der Petition und ihre Begründung:

Petition 85363
Heilberufe - Ablehnung des Gesetzentwurfs zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vom 25.10.2018


Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Bundesregierung am 26.09.2018 eingebrachten Entwurf zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) abzulehnen und an das zuständige Fachministerium zurück zu verweisen.

Begründung
Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch Im Kabinettsentwurf des TSVG wurde kurzfristig ein Zusatz zum § 92 Abs.6a SGB V eingeführt. Er sieht eine „gestufte Steuerung“ von hilfesuchenden psychisch kranken Menschen vor: Ausgesuchte Ärzte und Psychotherapeuten, deren Qualifikation erst noch durch den G-BA definiert werden soll, sollen dann in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- bzw. Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden.
Eine derartige Selektion, bevor eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann, hebelt den freien Zugang zum ärztlichen oder Psychologischen Psychotherapeuten aus. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Kabinettsentwurf nicht erwähnt, werden vermutlich aber auch noch in das Gesetzesvorhaben eingeschlossen.

7 Gründe zur Streichung des im Gesetz vorgesehenen Entwurfs zum § 92 Abs. 6a:

1. Dieses Gesetzesvorhaben diskriminiert im Entwurf zum § 92 eine ganze Patientengruppe. Den psychisch kranken Patientinnen und Patienten wird damit aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben.
2. Psychisch Kranken wird ein Hürdenlauf zugemutet, der sie unnötig belastet und gegenüber anderen Patientengruppen benachteiligt. Es entsteht ein neues Nadelöhr vor der eigentlichen Behandlung.
3. Mit der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017 sind neue Strukturen eingeführt worden, deren Auswirkungen zunächst erfasst und evaluiert werden müssten, bevor über neue Eingriffe entschieden werden kann.
4. Der Entwurf zum § 92 diskriminiert darüber hinaus auch die psychotherapeutisch tätigen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten, die aufgrund ihrer Fachkunde und Zulassung alle über die Qualifikation zur Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlungsplanung verfügen.
5. In einer Studie einer Krankenkasse wurde nachgewiesen, dass Psychotherapeuten korrekte Behandlungsindikationen stellen.
6. Mehrere unabhängige Versorgungsstudien belegen, dass in Deutschland mit gutem Erfolg und zur hohen Zufriedenheit der Patienten behandelt wird und die Behandelten zuvor nachweislich erheblich psychisch belastet waren.
7. Das geplante Vorgehen bindet völlig unnötig die Ressourcen von Ärzten und Psychotherapeuten, die damit der eigentlichen psychotherapeutischen Behandlung entzogen werden.
Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der ungerechtfertigte Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden. Bei noch unzureichender Bedarfsdeckung soll offensichtlich die Versorgung durch Priorisierung und Behandlungseinschränkungen ‚fürsorglich eingehegt‘ werden. Das wäre ein folgenschwerer Eingriff in die Versorgungsstruktur psychisch kranker Menschen.
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Zusatz zum § 92 (6a) im TSVG ersatzlos gestrichen wird.
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Re: Pinboard

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strobo hat geschrieben: 29. November 2018, 21:40 Danke für den Hinweis!
Gerne! Spread the word! :) :klug:
Es fehlen bis zur 50.000er-Mitzeichner-Grenze - bis zum 13.12. - schon noch einige davon.
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